Ab 2026 rauchfrei: EU-Verbot zwingt Hersteller zu neuen Rezepturen

Raucharomen vor dem Aus: EU-Verbot trifft Snacks, Saucen und Ketchup ab 2

Raucharomen vor dem Aus: EU-Verbot trifft Snacks, Saucen und Ketchup ab 2026

Ab Juli 2026 tritt die erste Welle des EU-weiten Verbots primärer Raucharomen in Kraft – mit unmittelbaren Folgen für die Lebensmittelindustrie. Besonders betroffen sind Hersteller von Saucen, Snacks und verarbeiteten Lebensmitteln, deren Produkte bisher auf klassische Rauchnoten setzen. Für die Industrie gilt: Jetzt handeln, Rezepturen prüfen und Alternativen bewerten.

👉 Direkt betroffen ab 2026

Saucen- & Ketchup-Hersteller

BBQ-, Grill- und Ketchup-Varianten mit klassischen Raucharomen müssen in der industriellen Rezepturproduktion reformuliert werden. Besonders betroffen sind Compounder und Hersteller von Pasten, Ready-to-Use-Saucen und Gastronomiegebinden.

Empfehlung: Technologische Alternativen frühzeitig prüfen, um Produktprofile und Produktionsprozesse zu sichern.

Snack-Industrie

Extrudate, Chips und Coated Snacks mit „smoky“-Profilen benötigen angepasste Gewürzsysteme. Betroffen sind Hersteller von Seasoning-Mischungen, Röst- und Sprüharomen.

Empfehlung: Lieferantenbewertungen und Laborversuche zu neuen natürlichen Raucharomen bzw. hitzestabilen Würzlösungen starten.

Hersteller verarbeiteter Lebensmittel

Ready-Meals, Suppen, Eintöpfe, Marinaden, Dressings und Basisprodukte verlieren durch das Verbot zentrale Aromakomponenten. Anpassungen sind nötig, um Geschmack, Farbe und Haltbarkeit stabil zu halten.

Empfehlung: Pilotversuche mit Clean-Label-Räucherkomponenten und pflanzlichen Extrakten zur Nachbildung klassischer Rauchnoten.

📅 Zeitplan in zwei Wellen

  • Juli 2026 Verbot primärer Raucharomen in allgemeinen verarbeiteten Produkten (Saucen, Snacks, Fertiggerichte, Suppen etc.).
  • Ab 2029 Erweiterung des Verbots auf Fleisch, Fisch und Käse – damit auch auf zahlreiche B2B-Zulieferprodukte.

🔥 Natürliche, EU-konforme Alternativen

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Natürliche Alternativen der sogenannten 2 GENERATION zu Raucharomen können hier eine Lösung sein – sie sind EU-konform, vielseitig einsetzbar und bieten die Möglichkeit, bestehende Produkte geschmacklich weiterzuführen.

Wichtig: Unternehmen sollten ihre Reformulierung bis spätestens Frühjahr 2026 abgeschlossen haben, um Liefersicherheit und Marktzugang zu gewährleisten.

Fazit

Das EU-Verbot primärer Raucharomen markiert einen tiefgreifenden Wandel für die Lebensmittelindustrie. Wer früh startet, testet und Alternativen implementiert, kann nicht nur regulatorische Risiken vermeiden, sondern sein Portfolio zugleich nachhaltiger und clean-label-fähiger ausrichten – ein Wettbewerbsvorteil im zunehmend regulierten europäischen Markt.

Hinweis: Diese Übersicht richtet sich an Unternehmen der Lebensmittelindustrie und beschreibt praxisrelevante Auswirkungen und Handlungsschritte im Zuge der EU-Verordnung zum Verbot primärer Raucharomen.

🔗 Vertiefende Informationen

Weitere Details zur Regulierung und technischen Anforderungen finden Sie bei HAYCON: fleischbranche.de – Artikel zur Verordnung primärer Raucharomen sowie unter: https://haycon-ba.de/

Weitere technische Details und Anwendungsbeispiele finden Sie im vollständigen Dokument:

👉 PDF hier öffnen

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