Regionale Herkunft im Fokus: Diskussion um „Eberswalder Würstchen“
Nach Standortschließung in Britz: Streit um Herkunft der „Eberswalder Würstchen“
Eberswalde / Ostbrandenburg, [14.01.2026]
Nach der angekündigten Schließung des Produktionsstandorts der Marke Eberswalder in Britz rückt nun die Frage der künftigen Markennutzung in den Mittelpunkt. Konkret geht es darum, ob Produkte mit der Bezeichnung „Eberswalder Würstchen“ weiterhin diesen Namen tragen dürfen, wenn sie nicht mehr in der Region hergestellt werden.
Die IHK Ostbrandenburg, Inhaberin der Markenrechte an der Bezeichnung „Eberswalder Würstchen“, vertritt die Auffassung, dass die geografische Herkunft ein zentrales Merkmal der Marke sei. Aus Sicht der Kammer ist die Nutzung des Markennamens untrennbar mit einer Produktion in der Region Eberswalde beziehungsweise Ostbrandenburg verbunden.
Dem widerspricht der Lebensmittelkonzern Tönnies beziehungsweise die Premium Food Group. Nach Unternehmensauffassung ist die markenrechtliche Nutzung nicht zwingend an einen regionalen Produktionsstandort gebunden. Ziel sei es, die traditionsreiche Marke Eberswalder unabhängig vom bisherigen Werk langfristig im Markt zu sichern und die Produkte an anderen Standorten weiterzuführen.
Der Konflikt berührt grundlegende Fragen der Markenführung in der Lebensmittelwirtschaft. Für Verbraucherinnen und Verbraucher steht der Name „Eberswalder Würstchen“ seit Jahrzehnten für regionale Herkunft und Authentizität. Eine Verlagerung der Produktion wirft daher die Frage auf, inwieweit Markenidentität und Produktionsstandort voneinander entkoppelt werden können, ohne das Vertrauen der Kundschaft zu gefährden.
Eine Klärung der offenen markenrechtlichen und vertraglichen Fragen gilt als richtungsweisend. Sie könnte nicht nur die Zukunft der Marke Eberswalder bestimmen, sondern auch Signalwirkung für den Umgang mit regional geprägten Marken in der gesamten Fleisch- und Wurstwarenindustrie entfalten.
