Erster Fall ASP bei Hausschwein in Baden-Württemberg

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in einem Hausschweinebestand in Baden-Württemberg aufgetreten ist. Das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), hat einen Befund des baden-württembergischen Landeslabors in der entsprechenden Probe bestätigt und wird nun die zuständige Behörde bei der Untersuchung des Eintragswegs des Erregers in den Bestand vor Ort unterstützen.  Der Betrieb hielt zuletzt 35 Tiere in Freilandhaltung und befindet sich im Landkreis Emmendingen. Alle noch in dem Bestand vorhandenen Tiere wurden umgehend getötet und sachgerecht beseitigt.

Die zuständigen Behörden vor Ort haben entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet und u.a. eine Schutz- und eine Überwachungszoneum den Betrieb festgelegt.  Zum Schutz der Schweinebestände vor dem Eintrag des ASP-Erregers sind Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben ein wichtiger Faktor. Der Vollzug des Tiergesundheitsrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden vor Ort. Der Bund unterstützt die Länder über das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) bei der Diagnostik, der Ausbruchsaufklärung und Bekämpfung der Tierseuche. 

Hintergrund:  Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft und für sie meist tödlich ist. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich. Am 10. September 2020 wurde ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt.   ASP-Fälle waren seitdem in Brandenburg (Wild- und Hausschweine) und in Sachsen (Wildschweine) und 2021 auch in Mecklenburg-Vorpommern (Wild- und Hausschweine) aufgetreten.

https://www.bmel.de

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