Niederlande planen Verbot von Leiharbeit in der Fleischindustrie

Den Haag, Juli 2026 – Die niederländische Regierung plant ein weitreichendes Verbot von Leiharbeit in der Fleischindustrie. Nach den Plänen des Kabinetts soll der Einsatz von Zeitarbeitskräften in Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben ab Mitte 2028 grundsätzlich nicht mehr zulässig sein. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen in der Branche nachhaltig zu verbessern und Unternehmen stärker in die Verantwortung für ihre Beschäftigten zu nehmen.

Hintergrund der geplanten Neuregelung sind anhaltende Diskussionen über den Einsatz von Arbeitsmigranten, die Rolle von Personaldienstleistern sowie die Unterbringung und Beschäftigung von Leiharbeitskräften. Nach Einschätzung der Regierung konnten die gewünschten Verbesserungen trotz zahlreicher Gespräche und freiwilliger Maßnahmen bislang nicht ausreichend erreicht werden.

Mit dem geplanten Verbot sollen Fleischunternehmen künftig verstärkt auf fest angestellte Beschäftigte setzen. Die Regierung verspricht sich davon mehr Transparenz, bessere Arbeitsbedingungen sowie eine stärkere Bindung der Mitarbeiter an die Unternehmen. Gleichzeitig soll die Verantwortung für Arbeits-, Sozial- und Sicherheitsstandards unmittelbar bei den Betrieben liegen.

Deutschland als Vorbild

Mit dem Vorhaben orientieren sich die Niederlande am deutschen Modell. In Deutschland sind Werkverträge und Leiharbeit in den Kernbereichen Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung bereits seit 2021 weitgehend verboten. Ziel der damaligen Reform war es, Missstände bei Arbeitsbedingungen zu beseitigen und die Verantwortung der Unternehmen für ihre Beschäftigten zu stärken.

Die niederländische Regierung sieht in einer direkten Beschäftigung der Mitarbeiter einen wichtigen Baustein für faire Wettbewerbsbedingungen und mehr Stabilität in der Fleischwirtschaft. Gleichzeitig sollen unseriöse Vermittlungsmodelle und problematische Abhängigkeiten von Zeitarbeitsunternehmen reduziert werden.

Branche vor neuen Herausforderungen

Für die niederländische Fleischwirtschaft bedeutet das Vorhaben einen tiefgreifenden Wandel. Viele Unternehmen setzen seit Jahren auf flexible Personalkonzepte mit Leiharbeitskräften, insbesondere zur Abdeckung von Auftragsspitzen. Künftig werden Personalplanung und Mitarbeitergewinnung stärker auf langfristige Beschäftigungsverhältnisse ausgerichtet werden müssen.

Vertreter der Branche weisen darauf hin, dass der Fachkräftemangel bereits heute eine große Herausforderung darstellt. Gleichzeitig sehen Befürworter des Vorhabens in der geplanten Regelung die Chance, die Attraktivität der Fleischindustrie als Arbeitgeber langfristig zu erhöhen und die Qualität der Beschäftigungsverhältnisse weiter zu verbessern.

Nach den derzeitigen Planungen soll das Verbot Mitte 2028 in Kraft treten. Bis dahin sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen und den Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung ihrer Personalstrukturen eingeräumt werden.