Verbot von Werkverträgen falsch und unverhältnismässig

Zu dem vorgestern vom Bundeskabinett beschlossenen Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft äußert sich Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG):

„Wir sind entsetzt über diese falsche und unverhältnismäßige Entscheidung, die verheerende Konsequenzen für den Standort Deutschland haben wird. Die Politik nimmt die Schließung von Schlachtereien in Deutschland und damit den Verlust von tausenden Arbeitsplätzen sehenden Auges in Kauf. Die heutige Entscheidung gefährdet eine ganze Branche in ihrer Existenz – unsere hochmodernen Schlachtereien mit ihren weltweit führenden Standards bei Hygiene und Lebensmittelsicherheit ebenso wie die tierwohlorientiert arbeitenden landwirtschaftlichen Familienbetriebe. Wenn die Schlachtereien abwandern, wird den deutschen Tierhaltern ihre Existenzgrundlage entzogen – und dem Tierwohl und dem erklärten Wunsch des Verbrauchers nach Fleisch aus kontrollierter deutscher Erzeugung ist ein Bärendienst erwiesen. Das Verbot von Werkverträgen ausschließlich für eine einzige Branche verstößt aus unserer Sicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Wir halten die Entscheidung für klar verfassungswidrig und lassen dies juristisch überprüfen. In jedem Fall brauchen wir eine angemessene Übergangsfrist. Das Datum 1. Januar 2021 ist unzumutbar. Die Politik muss sich jetzt endlich mit der Wirtschaft an einen Runden Tisch setzen. Schlimm genug, dass sie dies nicht vor ihrer Entscheidung getan hat. Wir jedenfalls wollen unserer Verantwortung gerecht werden.“

Über den ZDG
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. vertritt als berufsständische Dach- und Spitzenorganisation die Interessen der deutschen Geflügelwirtschaft auf Bundes- und EU-Ebene gegenüber politischen, amtlichen sowie berufsständischen Organisationen, der Öffentlichkeit und dem Ausland. Die rund 8.000 Mitglieder sind in Bundes- und Landesverbänden organisiert.

https://zdg-online.de

Kommentare (0)

Bisher wurden hier noch keine Kommentare veröffentlicht

Einen Kommentar verfassen

  1. Kommentar als Gast veröffentlichen.
Anhänge (0 / 3)
Deinen Standort teilen