Politik & Recht

Bundesverfassungsgericht urteilt gegen das Absatzfondsgesetz – Agrarwirtschaft und Gesetzgeber sind gefordert.

ZMP verweist auf Ihre Informationsarbeit

Die Richter des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes halten das Absatzfondsgesetz für unvereinbar und nichtig. Dem Urteil ging die Klage dreier Kläger vor dem Verwaltungsgericht Köln voran, das dieses Verfahren an das Verfassungsgericht weiter geleitet hatte. Das Gericht sieht es als gegeben an, dass sich die Grundlage des Gesetzes seit der letzten Entscheidung aus dem Jahre 1990 entscheidend verändert hat.

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Absatzförderung ist auch zukünftig unverzichtbar, sagt die CMA

Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes erfordert Alternativen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil die Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes festgestellt. Damit scheidet das bisherige Gesetz als Rechtsgrundlage für eine zentrale Absatzförderung aus. „Wir bedauern das Urteil aus Karlsruhe, denn Deutschlands Landwirte haben ein Recht auf eine starke Absatzförderung. Heute ist ein schwarzer Tag für die deutsche Landwirtschaft“, erklärte Markus Kraus, Geschäftsführer der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) nach der Urteilsverkündung. Nach Ansicht des CMA-Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Hilse hat das Gericht die Umstände nicht ausreichend gewürdigt: „Diese Entscheidung ist eine Konjunkturbremse und passt nicht in die derzeitige Wirtschaftslage. Deutschlands Landwirte sind als Einzelunternehmer auf den hart umkämpften Märkten ohne ein gemeinschaftlich finanziertes Netzwerk verloren“, betonte Hilse.

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Agrarwirtschaft und Gesetzgeber müssen Alternativen entwickeln

Bauernverband nach dem Urteil zum Absatzfonds

Nach dem 2006 erfolgten Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln hat das Bundesverfassungsgericht heute (3. Februar 2009) in seiner Urteilsverkündung das Absatzfondsgesetz seit 1. Juli 2002 als mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig beurteilt. Damit entfällt die derzeitige Rechtsgrundlage für das System der zentralen Absatzförderung in Deutschland mit Absatzfonds, CMA und ZMP.

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Zentrale Absatzförderung bleibt für Raiffeisenverband unverzichtbar

Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes macht Alternativen unbedingt erforderlich

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungswidrigkeit wesentlicher Teile des Absatzfondsgesetzes festgestellt. Damit scheidet das bisherige Gesetz als Rechtsgrundlage für die zentrale Absatzförderung aus.

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Bundesverfassungsgericht kippt Absatzfonds - Rebellen siegen

Abgabe an den Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft mit dem Grundgesetz nicht vereinbar

Zur Absatzförderung der deutschen Land-und Ernährungswirtschaft gibt es seit 1969 den als Anstalt des öffentlichen Rechts nach dem Absatzfondsgesetz gegründeten Absatzfonds, der sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der "Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Argrarwirtschaft mbH" (CMA) und der "Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft GmbH" (ZMP) bedient (vgl. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 75/2008 vom 16. Juli 2008). Die Finanzierung dieser Einrichtungen beruht im Wesentlichen auf Abgaben, die von bestimmten Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft erhoben werden. Diese Abgaben nach dem Absatzfondsgesetz waren bereits im Jahr 1990 Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 31. Mai 1990, BVerfGE 82, 159). Das Bundesverfassungsgericht sah unter den damals gegebenen Voraussetzungen das Absatzfondsgesetz nur insoweit als verfassungswidrig an, als dieses die Forstwirtschaft in den Kreis der Abgabenschuldner einbezog.

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ZMP in ruhigem Fahrwasser der EU

Stellungnahme der ZMP zum Absatzfondgesetz

Die EU-Kommission hat bei ihrer routinemäßigen Prüfung des Absatzfondsgesetzes keine beihilferechtlichen Einwände erhoben. Eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission wurde am 10. Dezember 2008 dem dafür zuständigen Bundesminister des Auswärtigen unterbreitet. Die vorgenommenen Prüfungen werden analog anderer Verfahren alle fünf Jahre durchgeführt. Für die ZMP ist damit weiterhin die uneingeschränkte Ausübung ihrer gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben sicher gestellt.

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Agrarforscher wenden sich an Politik

Sollen Landwirte mehr Nahrung erzeugen oder lieber Energiepflanzen anbauen? Was sind die Auswirkungen des Klimawandels auf die Regionen in Deutschland? Der zweite "Zwischenruf" der Leibniz-Gemeinschaft in diesem Jahr kommt von den Agrarforschern aus dem Netzwerk "Leibniz AgriResearch plus" und informiert über vier Themenkreise. Neben Klima und Energie sind dies noch Grüne Gentechnik und die Lebensmittelsicherheit.

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Neues Modell zur Nährwertkennzeichnung

Nährstoffe sollen im Verhältnis zum Kaloriengehalt bewertet werden

Die Diskussion scheint festgefahren. Bisher gab es in Sachen Nährwertkennzeichnung keine Annäherung zwischen den Vertretern des GDA-Modells (Guideline Daily Amounts) und den Befürwortern der Ampelkennzeichnung. Dr. Axel Preuß, Leiter des Chemischen Landes- und Veterinäruntersuchungsamtes in Münster, hat einen neuen Vorschlag. In seinem Modell sollen die kritischen Nährwerte (Fett, Fettsäuren, Zucker und Salz) farblich unterlegt werden. "Eine Farbe erhält ein Nährstoff dann", sagt Preuß, "wenn er überproportional zur Tageszufuhr beiträgt", und zwar mehr als die Kalorien zur täglichen Energiezufuhr beitragen.

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Ukraine plant drastische Zollerhöhung für Fleisch

Die Ukraine könnte bereits ab Mitte Januar die Importzölle für alle Fleischarten so stark anheben, dass sich Lieferungen in das Land nicht mehr rechnen. Laut Pressemeldung stehen in der Ukraine Zölle zur Entscheidung an, die höher wären als die nach WTO-Regeln zulässigen Sätze. Beobachter vermuten, dass die Regierung über gedrosselte Importe ihre Außenhandelsbilanz verbessern möchte. Das Land sei dazu in der Pflicht, nachdem es im Oktober 2008 eine kräftige Finanzspritze des Internationalen Währungsfonds (IWF) erhalten hatte. IWF-Regeln würden höhere Zollsätze erlauben, obwohl sich die Ukraine als WTO-Mitgliedstaat im vergangenen Jahr zum Zollabbau verpflichtet hat.

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