Hessischer Schweinehaltungsbetrieb für QS-Lieferungen gesperrt

Die erneute Überprüfung eines Schweinehaltungsbetriebes am 27.1.2005 hat zu dessen Sperrung für das QS-System geführt. Der Betrieb darf seine Schweine derzeit nicht als QS-Tiere ins QS-System liefern. Das Audit wurde durchgeführt von einem unabhängigen Prüfer, der von einem QS-Fachauditor sowie dem betreuenden Hoftierarzt begleitet wurde. Während des Audits zeigte sich, dass in dem Betrieb ein hoher Krankheitsdruck herrscht, der zu erheblichen, nicht akzeptablen Belastungen für die Tiere führt.

Aus Tierschutzgründen hat QS den Betrieb für Lieferungen ins QS-System gesperrt. QS hält es für erforderlich, dass zunächst alle geeigneten veterinärmedizinischen Maßnahmen ergriffen werden müssen, bevor über eine erneute Lieferfähigkeit entschieden wird. Der Betrieb bleibt so lange gesperrt, bis der Tierbestand saniert ist.

QS hatte die erneute Prüfung unmittelbar nach Berichten in der Sendung „Stern-TV“ am 26. Januar 2005 angeordnet, in der u.a. über einen landwirtschaftlichen Betrieb in Hessen berichtet wurde. Während der Sendung waren Vorwürfe gegen den Betriebsleiter wegen Nichteinhaltung von Tierhaltungsbestimmungen erhoben worden.

Bereits früher hatte QS in unangemeldeten Audits den Zustand auf dem Betrieb durch ein unabhängiges Prüfinstitut prüfen lassen, unmittelbar nachdem Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Tierhaltungsvorschriften eingegangen waren: Beide Zusatzaudits (am 22. April 2004 und am 9. Dezember 2004) hatten zum Zeitpunkt der Bestandsbesichtigung keine gravierenden
Mängel aufgezeigt. Es wurden Korrekturmaßnahmen veranlasst.

Der aktuelle Fall zeigt, dass ein stufenübergreifendes Qualitätssicherungssystem wie QS notwendig ist, das durch regelmäßige Betriebsaudits alle landwirtschaftlichen Betriebs überprüft, Korrekturmaßnahmen aufzeigt und ggf. auditiert.

Quelle: Bonn [ QS ]

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