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Minister Backhaus: Geflügelhalter müssen Schutzmaßnahmen beachten

"Mecklenburg-Vorpommern ist für den Ernstfall gewappnet"

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) mahnt alle Geflügelhalter im Land an, die seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen unbedingt einzuhalten. "Mit Beginn des Vogelfluges sind alle Betriebe aber auch Kleintierhalter aufgefordert, den Personen- und den Tierverkehr in den Anlagen vorsorglich auf das Notwendigste zu reduzieren", sagt Minister Backhaus. Alle Tierhalter wurden darüber bereits in den vergangenen Tagen über die Verbände informiert.

In Mecklenburg-Vorpommern sind alle Veterinär- und Lebensmittelüber-wachungsämter (VLÄ), das Landesveterinär- und Lebensmittelunterschungsamt sowie die Grenzkontrollstellen Pomellen, Mukran und Rostock über das Einfuhrverbot der EU-Kommission unterrichtet. Danach sind sowohl kommerzielle als auch private Einfuhren von Vögeln jeder Art aus Kambodscha, Indonesien, Japan, Laos, Pakistan, China einschließlich Hong Kong, Südkorea, Thailand, Vietnam untersagt. Das Einfuhrverbot gilt auch für Geflügelerzeugnisse wie Geflügelfleisch, Brut- und Konsumeier, Rohmaterial, unbehandelte Futtermittel mit Geflügelanteilen, nicht behandelte Jagdtrophäen und unbehandelte Federn aller Vögel. Die Schutzmaßnahmen gelten vorerst bis zum 15. August 2004. Geflügelfleischverarbeitende Betriebe dürfen darüber hinaus nur noch Sendungen von Geflügelfleisch annehmen, das vor dem 1. Januar 2004 erschlachtet wurde.

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Vogelgrippe nicht unterschätzen

Sonnleitner regt weitergehende Vorsorgemaßnahmen an

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, hat gegenüber EU-Verbraucherminister David Byrne, Bundesaußenminister Joschka Fischer und Bundeslandwirtschaftsministern Renate Künast seine Besorgnis über die Ausbreitung der Vogelgrippe in Asien geäußert. Die Viruserkrankung dürfe unter keinen Umständen unterschätzt werden, betonte Sonnleitner in einem Schreiben. Es müsse unter allen Umständen verhindert werden, dass sich dieses Virus im Europäischen Binnenmarkt und in Deutschland ausbreite. Sonnleitner forderte EU-Kommission und Bundesregierung auf, jegliche noch zugelassene Importe von landwirtschaftlichen Produkten einschließlich der Verarbeitungsprodukte, insbesondere von Geflügelfleisch, auf ihre Unbedenklichkeit überprüfen zu lassen. Auch wenn der Import eines Großteils von Geflügelfleisch verboten sei, werde weiterhin der Import von über 70 Grad erhitzten Geflügelfleischprodukten auf den europäischen und deutschen Markt erlaubt.

Zudem regte Sonnleitner an, den Tourismus in diese Vorsichtsmaßnahmen mit einzubeziehen. Der DBV unterstütze nachdrücklich den Aufruf des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, mit dem Reisende in die betroffenen asiatischen Länder aufgefordert werden, die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen und den Kontakt zu Geflügelfarmen und Vermarktungseinrichtungen zu unterlassen. Sonnleitner schlug vor, vorsorglich auch darüber hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel Hygieneschleusen beim Betreten und Verlassen der Flugzeuge.

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Frankreich exportierte weniger Geflügel

Deutschland blieb Hauptabnehmer

Frankreich exportierte in den ersten drei Quartalen 2003 nach nationalen Angaben rund 443.200 Tonnen Geflügelfleisch. Das waren fünf Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Innerhalb der EU setzten die französischen Exporteure mit 188.530 Tonnen ebenso viel Geflügelfleisch ab wie im Jahr zuvor. Die Lieferungen an den deutschen Markt sanken allerdings um zwölf Prozent auf knapp 43.600 Tonnen. Trotzdem blieb Deutschland Hauptabnehmer innerhalb der EU. Das deutliche Minus beim Export nach Deutschland und auch nach Großbritannien kompensierten die Franzosen durch höhere Lieferungen in andere Mitgliedstaaten.

Die französischen Geflügelfleischausfuhren in Drittländer gingen von Januar bis September 2003 um neun Prozent auf rund 254.650 Tonnen zurück. Davon nahm der Nahe und Mittlere Osten mit 118.100 Tonnen sechs Prozent weniger auf, obwohl Saudi-Arabien rund 14 Prozent mehr Geflügel aus Frankreich bezog und seine Stellung als Hauptabnehmer zurückeroberte. Die Lieferungen nach Russland schrumpften um ein Drittel auf noch 48.900 Tonnen.

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Aktuelle ZMP-Markttendenzen

Vieh und Fleisch

An den Fleischgroßmärkten blieb die erwartete Nachfragebelebung bei Rindfleisch aus. Das Interesse war häufig sehr schwach, und es wurde deutlich weniger vermarktet als zuvor. Die Abgabepreise für Rindfleisch änderten sich aber kaum. Auf der Schlachtereiebene stand erneut eine geringere Zahl an Jungbullen zum Verkauf. Die Schlachtunternehmen bemühten sich daher intensiv um männliches Schlachtvieh und setzten ihre Auszahlungspreise auf ganzer Linie herauf. Dabei fielen die Aufschläge im Süden Deutschlands deutlicher aus als im Nordwesten. Die Notierungen für Schlachtkühe und -färsen tendierten bei ebenfalls begrenztem Angebot stabil bis fest; die Aufschläge bewegten sich hier allerdings in engeren Grenzen. Das Bundesmittel für Schlachtkühe der Klasse O3 stieg um drei Cent auf 1,53 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht; der Durchschnittspreis für Jungbullen R3 erhöhte sich um fünf Cent auf 2,47 Euro je Kilogramm. Beim Versandhandel mit Rindfleisch ins benachbarte Ausland ließen sich häufig etwas höhere Preise durchsetzen; insbesondere Griechenland zeigte sich merklich aufnahmefähiger. – In der kommenden Woche dürfte das Großviehangebot fortgesetzt nur knapp ausreichend ausfallen. Obwohl die Schlachtungen zuletzt reduziert wurden, sind stabile bis feste Preise für Schlachtrinder zu erwarten. – Die Kalbfleischvermarktung im Großhandel verlief meist ruhig, teilweise gaben die Preise weiter nach. Auch für Schlachtkälber bekamen die Anbieter saisongemäß etwas weniger. Das Bundesmittel für pauschal abgerechnete Tiere behauptete sich knapp auf dem Vorwochenniveau von 4,38 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht. – Die Notierungen für Nutzkälber entwickelten sich uneinheitlich.

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QS-System "Frisches Obst und Gemüse" startbereit

Initiative für aktiven Verbraucherschutz

Am 5. Februar 2004 ist in Berlin anlässlich der Fruit Logistica der Startschuss für den Produktbereich Obst und Gemüse im QS System gefallen. "Das erste Obst und Gemüse mit QS Prüfzeichen wird Mitte 2004 im Markt sein", so der Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH, Dr. Hermann Josef Nienhoff. Im QS System "Frisches Obst und Gemüse" verpflichtet sich jedes Unternehmen zur Dokumentation seiner Betriebsprozesse und zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit. Regelmäßige Betriebs- und Produktkontrollen auf allen Stufen vom Feld bis in die Frischetheke gewährleisten ein hohes Maß an Transparenz und Lebensmittelsicherheit für den Verbraucher.

Die QS Grundsätze gelten damit auch für den Produktbereich Obst und Gemüse:

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Wird die Geflügelgrippe für den Menschen gefährlich?

Hintergrundinfos zur Geflügelgrippe in Südostasien

Bislang gibt es keine gesicherten Erkenntnisse dazu, ob der Erreger H5N1 der in Südostasien aufgetretenen Geflügelgrippe auch für den Menschen in größerem Umfang gefährlich werden kann. Das wäre dann der Fall, wenn nicht nur eine Ansteckung des Menschen über befallenes Geflügel erfolgen würde, sondern - infolge einer genetischen Veränderung (Mutation) des Erregers - auch ein Überspringen der Viren von Mensch zu Mensch möglich wäre. Ein solcher Fall ist bislang jedoch noch nicht bekannt geworden.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hält den Erregerstamm H5N1 aus verschiedenen Gründen für kritisch: Er unterliege nicht nur häufig spontanen Veränderungen des Erbgutes, sondern sei auch nachweislich dazu in der Lage, Gene von Influenzaviren, die z.B. Mensch oder Schwein befallen, in seine Erbsubstanz zu übernehmen. So hätten Laborstudien belegt, dass Isolate dieses Vogelgrippevirus ein hohes Infektionspotenzial aufwiesen und auch ernsthafte Erkrankungen des Menschen verursachen könnten. "Wenn im Lauf der Zeit mehr Menschen damit infiziert werden, dann wächst die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen, die gleichzeitig mit Erregern der Vogelgrippe und der menschlichen Grippe infiziert sind, als Medium dienen, in dem sich neue Subtypen des Erregers herausbilden..." (http://www.who.int/csr/don/2004_01_15/en/). Diese neuen Typen könnten dann gut genug angepasst sein, um auch von Mensch zu Mensch übertragen zu werden.

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Impfung der Tiere hilft nur begrenzt gegen die Geflügelgrippe

Hintergrundinfos zur Geflügelgrippe in Südostasien

Nach den bisherigen Erkenntnissen sind beim Ausbruch der Geflügelgrippe bzw. Geflügelpest in China Impfstoffe eingesetzt worden, ohne dass damit entscheidende Erfolge erzielt werden konnten. Ähnliche Erfahrungen sind Ende der 90er Jahre auch in Italien gemacht worden. Dazu stellt der Geflügelexperte Prof. Dr. Ulrich Neumann von der Tierärztlichen Hochschule Hannover fest: "In dem Moment, in dem eine Epidemie in einer Region bereits Fuß gefasst hat, kann mit einer Impfung der Tiere nicht mehr allzu viel erreicht werden. Dem Erreger und dessen Verbreitung muss der Boden entzogen werden, und das geht nur durch konsequente Keulung und Entsorgung gemäß Vorgaben des Internationalen Tierseuchenamtes und nationaler Bekämpfungsstrategien. Die Impfung kann also, wenn überhaupt, nur Teil eines komplexen Seuchenbekämpfungskonzeptes sein."

Aber auch eine frühzeitige Impfung des Geflügels ist problematisch. "Zunächst geht es darum, den richtigen Impfvirusstamm einzusetzen. Dies wiederum setzt voraus, dass man abzuschätzen weiß, welcher Influenza-Virustyp die Geflügelbestände bedroht. Grundsätzlich gilt: Durch eine Impfung lässt sich die Virusausscheidung infizierter Tiere - z.B. über den Kot - einerseits deutlich vermindern. Daraus ergibt sich für den jeweiligen Geflügelbestand eine verminderte Ausstreuung (Weiterverbreitung) der Erreger, d.h. ein reduziertes Infektionspotenzial. Andererseits lässt sich diese Virusausscheidung nicht auf Null reduzieren. Die geimpften Tiere entwickeln zwar selbst Abwehrstoffe, erkranken nicht und scheiden weniger Erreger aus. Es bleibt aber dabei, dass - trotz verminderter Erregerausscheidung - die Tiere ebenso wie deren Produkte (Fleisch, Eier) weiterhin als infektiös anzusehen sind. Sie bleiben also als Gefahrenquelle für andere, nicht geimpfte Tiere bestehen," so Prof. Neumann.

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Künast erläßt als weitere Vorsorgemaßnahmen gegen Geflügelpest Eilverordnung

Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat als weitere Vorsorgemaßnahme zum Schutz gegen die Geflügelpest eine Eilverordnung erlassen. "Sicherheitshalber muss alles so organisiert sein, dass im Falle eines Falles alle notwendigen Daten vorliegen, damit wir sofort Schutzmaßnahmen ergreifen können." Da in der Regel für Geflügel keine Meldepflicht gelte, werde sie mit der Eilverordnung erlassen. In der Eilverordnung wird festgelegt: Eine Verpflichtung zur Anzeige von Enten-, Gänse-, Fasanen-, Rebhühner-, Wachtel- oder Taubenhaltungen (für Hühnerhaltungen besteht bereits eine Anzeigepflicht nach der Viehverkehrsverordnung), Sofern in einem Geflügelbestand innerhalb von 24 Stunden erhöhte Verluste (in Beständen mit bis zu 100 Stück Geflügel mindestens drei Tiere, in Beständen mit mehr als 100 Stück Geflügel mehr als 2 %) oder Minderung der Leistung auftreten, ist der Tierhalter verpflichtet im Rahmen seiner Anzeige nach § 9 Tierseuchengesetz (Seuchenverdacht) dies der zuständigen Behörde anzuzeigen und nach näherer Anweisung eine Untersuchung auf Influenza A-Virus der Subtypen H 5 und H 7 durchführen zu lassen, Geflügelhalter haben ein Register zu führen, in das sie Zu- und Abgänge von Geflügel mit Namen und Anschrift des Transportunternehmers, des bisherigen Besitzers sowie des Erwerbers einzutragen haben. Zudem ist der Besuch betriebsfremder Personen einzutragen.

Die Verordnung tritt am Sonntag, den 8. Februar in Kraft.

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BMWA startet neues Internetportal und Telefonhotline für Existenzgründerinnen und Existenzgründer

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat am 5. Februar in Berlin das neue Gründerportal www.existenzgruender.de und die Mittelstandshotline (0 18 05) 6 15 -001 (12 ct./min.) freigeschaltet. Damit werden bestehende Angebote gebündelt und Gründerinnen und Gründer erhalten einen zentralen Zugang zu Informationen, Beratung und Serviceleistungen rund um die Themen Existenzgründung und Mittelstand.

Das Internetportal, das Bestandteil der im Jahr 2003 von Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement gestarteten Mittelstandsoffensive "pro mittelstand" ist, hält folgende Angebote bereit:

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Mikroorganismen brauchen keine Pässe

Hintergrundinfos zur Geflügelgrippe in Südostasien

 Die Einschleppung der zurzeit in Südostasien grassierenden Geflügelgrippe nach Europa oder gar Deutschland ist unwahrscheinlich. Allerdings sieht Prof. Dr. Ulrich Neumann von der Klinik für Geflügel an der Tierärztlichen Hochschule Hannover die Möglichkeit einer weiteren Ausbreitung in Südostasien. Entsprechend der Aussage eines WHO-Experten ''Mikroorganismen brauchen keine Pässe'' könnte der Transport von lebendem Geflügel oder Geflügelprodukten über die ''grüne Grenze'', d.h. vorbei an Kontrollen und Handelssperren, einer solchen weiteren Ausbreitung Vorschub leisten. Ein Ausbruch der Seuche in Deutschland sei nur dann zu befürchten, wenn vor dem am 23. Januar erlassenen Importverbot infiziertes Geflügel oder Geflügelprodukte importiert worden und mit hiesigen Geflügelbeständen in Kontakt gekommen wäre - oder nach diesem Stichtag infektiöse Geflügelprodukte, Eier oder gar lebende Vögel illegal eingeführt worden wären.

Zur Herkunft des aktuellen Seuchenerregers liegen - anders als bei dem Ausbruch in den Niederlanden im Jahr 2003 - laut Prof. Neumann bislang keine detaillierten Erkenntnisse vor. In den Niederlanden sei seinerzeit im Zuge der umfangreichen Arbeiten des Virologen Prof. Osterhaus von der Erasmus MC Universität Rotterdam der Vogelgrippeerreger H7N7 als Rekombinante aus Wildenten mit hoher Wahrscheinlichkeit als Ursprung der Epidemie identifiziert worden. Inwieweit der Ursprung der nun in Südostasien von dem Erreger H5N1 verursachten Vogelgrippe ebenfalls bei Wildvögeln zu suchen sei, könne frühestens in einer umfangreichen wissenschaftlichen Nachbereitung ermittelt werden.

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Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen verbessert

Die Bundesregierung verbessert die Rahmenbedingungen für Gründungen kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) in Deutschland. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, stellten heute im Kabinett die Initiative "Innovationen und Zukunftstechnologien im Mittelstand - High-Tech Masterplan" im Rahmen der Innovationsoffensive der Bundesregierung vor. Kernpunkte sind ein verbesserter Zugang zu Wagniskapital und neue Modelle der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Forschung und KMU.

"Der High-Tech Masterplan ist eine weitere Maßnahme der Innovationsoffensive der Bundesregierung. Damit stärken wir die technologische Leistungskraft des Mittelstandes. Er ist das Rückgrat der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland", erklärten Clement und Bulmahn. Mehr als 200.000 mittelständische Unternehmen aus Industrie und Dienstleistungen zählen in Deutschland zu den innovativen Unternehmen. Rund 35.000 davon betreiben kontinuierlich Forschung und Entwicklung.

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