Minister Backhaus: Geflügelhalter müssen Schutzmaßnahmen beachten

"Mecklenburg-Vorpommern ist für den Ernstfall gewappnet"

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) mahnt alle Geflügelhalter im Land an, die seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen unbedingt einzuhalten. "Mit Beginn des Vogelfluges sind alle Betriebe aber auch Kleintierhalter aufgefordert, den Personen- und den Tierverkehr in den Anlagen vorsorglich auf das Notwendigste zu reduzieren", sagt Minister Backhaus. Alle Tierhalter wurden darüber bereits in den vergangenen Tagen über die Verbände informiert.

In Mecklenburg-Vorpommern sind alle Veterinär- und Lebensmittelüber-wachungsämter (VLÄ), das Landesveterinär- und Lebensmittelunterschungsamt sowie die Grenzkontrollstellen Pomellen, Mukran und Rostock über das Einfuhrverbot der EU-Kommission unterrichtet. Danach sind sowohl kommerzielle als auch private Einfuhren von Vögeln jeder Art aus Kambodscha, Indonesien, Japan, Laos, Pakistan, China einschließlich Hong Kong, Südkorea, Thailand, Vietnam untersagt. Das Einfuhrverbot gilt auch für Geflügelerzeugnisse wie Geflügelfleisch, Brut- und Konsumeier, Rohmaterial, unbehandelte Futtermittel mit Geflügelanteilen, nicht behandelte Jagdtrophäen und unbehandelte Federn aller Vögel. Die Schutzmaßnahmen gelten vorerst bis zum 15. August 2004. Geflügelfleischverarbeitende Betriebe dürfen darüber hinaus nur noch Sendungen von Geflügelfleisch annehmen, das vor dem 1. Januar 2004 erschlachtet wurde.

"Die dramatischen Ausmaße der Geflügelpest in den Niederlanden und in Belgien sind uns noch gut in Erinnerung", sagt Minister Backhaus. Dort mussten im vergangenen Jahr nach Ausbruch der Geflügelpest rund 30 Mio. Tiere getötet werden. Als Einschleppungsursache der Krankheit werden Wildvögel vermutet. Für einen Ernstfall sei das Land gewappnet. "Viel wichtiger ist es aber, alles dafür zu tun, dass es gar nicht erst dazu kommt", appelliert er an die Bürger.

Quelle: Schwerin [ lm ]

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