Politik & Recht

Es geht um die KinderWurst!

Kinderwurst und Fleischerzeugnisse mit Aufmachung / Werbung für Kinder

Der Trend, Fleischerzeugnisse für eine bestimmte Zielgruppe mit besonderer Aufmachung zu bewerben, ist sehr „im Kommen". Der Verzehr von Fleischerzeugnissen mit besonderer Aufmachung/Werbung für Kinder ist bei den kleinen Verbrauchern sehr beliebt. Auf den bunten Fertigpackungen oder bunt bedruckten Därmen bei loser Ware sind lustige Motive, Helden, Entdecker oder Tiere abgebildet. Die Wurstwaren sollen Spaß und Abenteuer suggerieren. Auch die Wurst, die als besonderes Motiv oder in einer bestimmten Scheibenform hergestellt ist, ist an der Wursttheke ein beliebter Snack für Kinder. Diese Produkte sollen die Aufmerksamkeit der Kinder und Eltern wecken und die kleinen und großen Verbraucher überzeugen. Sind Zusammensetzung und Kennzeichnung einwandfrei? - aktuelle Untersuchungsergebnisse

Im Jahr 2012 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg (LVI Oldenburg) des LAVES 30 Wurstproben mit Werbung bzw. Aufmachung für Kinder untersucht. Die eingesandten Proben stammen überwiegend aus dem Einzelhandel. Vier Proben wurden beim Hersteller entnommen. Vier Proben wurden bei Fleischereien oder an der Fleischtheke im Supermarkt als lose Ware angeboten. Bei den eingesandten Proben handelte es sich um 16 verschiedene Produkte von neun Herstellern, vorwiegend Brühwurstprodukte (Mortadella, Fleischwurst, Würstchen), Kochstreichwürste (Leberwurst, Brotaufstrich) oder Rohwurst (Salami). Die Produkte wurden u. a. als „Spitzenqualität" oder „fettreduziert" angeboten. Zudem wurden sie z. T. mit diversen Auslobungen versehen, z. B. „lactosefrei", „glutenfrei", „ohne Geschmacksverstärker", „ohne Farbstoffe" „Calcium plus", „salzreduziert" bzw. mit „gesunden" Inhaltsstoffen wie Vitaminen und Mineralstoffen, z. B. „mit Vitaminen B, E und Calcium" beworben.

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"Hygienepranger" in Nordrhein-Westfalen gestoppt

Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat in drei Beschlüssen vom 24. April 2013 Lebensmittelüberwachungsbehörden untersagt, die bei Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- und hygienerechtlichen Mängel im Internet auf der dafür vorgesehenen Plattform (www.lebensmitteltransparenz-nrw.de) zu veröffentlichen.

Die Städteregion Aachen hatte im Oktober 2012 in einer Bäckerei zahlreiche Hygienemängel festgestellt; im Kreis Mettmann ergaben sich im Dezember 2012 Verstöße gegen Hygienevorschriften in einer Gaststätte; ebenfalls im Oktober 2012 ermittelte der Märkische Kreis, dass in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb der zulässige Grenzwert für einen Lebensmittelzusatzstoff überschritten wurde.

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Minister Remmel: Bundesministerin Aigner muss für verfassungskonformes Bundesgesetz sorgen

OVG Münster sieht im Eilverfahren Lücke im Bundesgesetz für Bußgeld-Portal

Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel fordert die Bundesregierung nach der jüngsten Eil-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes NRW (OVG) zum Bußgeld-Portal www.lebensmitteltransparenz.nrw.de zu einer zügigen Nachbesserung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) auf. „Das Oberverwaltungsgericht folgt unserer Kritik an der handwerklich schlechten Arbeit, die Ministerin Ilse Aigner mit dem entsprechenden Bundesgesetz vorgelegt hat. Schon im Februar haben wir die Bundesministerin deshalb vor weiteren Niederlagen vor den deutschen Gerichten gewarnt und etwa auf das Fehlen von gesetzlich festgeschriebenen Löschungsfristen hingewiesen. Doch Ministerin Aigner hat unbeirrt an ihrer Haltung festgehalten – zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wir werden auf der Verbraucherschutzministerkonferenz Mitte Mai mit den anderen Bundesländern auf eine schnelle Nachbesserung drängen“, sagte Remmel. „Denn das Oberverwaltungsgericht hat auch festgestellt, dass unser Weg, mehr Transparenz bei den Lebensmittelkontrollen zu schaffen, unstrittig ist. Deshalb wollen wir grundsätzlich an dem Bußgeld-Portal festhalten“, sagte Remmel. Bis zur Neufassung des entsprechenden Bundesgesetzes durch Ministerin Ilse Aigner wird NRW aber das Bußgeld-Portal vom Netz nehmen. NRW folgt damit anderen Bundesländern, in denen Gerichte ähnlich entschieden haben.

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Lebensmittelwarnungen auch ohne Gesundheitsgefährdung

EU-Gerichtshof stärkt Behörden - Mit Link zum Download des Urteilstextes

Nach dem Unionsrecht dürfen nationale Behörden bei einer Information der Öffentlichkeit über nicht gesundheitsschädliche, aber für den Verzehr ungeeignete Lebensmittel identifizierende Angaben machen. Es handelt sich insbesondere um die Bezeichnung des Lebensmittels und des Unternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht wurde

Die Verordnung über die Lebensmittelsicherheit1 gewährleistet , dass Lebensmittel, die nicht sicher, d.h. gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind, nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet ist ein Lebensmittel, das infolge einer Kontamination, durch Fäulnis, Verderb oder Zersetzung ausgehend von dem beabsichtigten Verwendungszweck für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel geworden ist .

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Vorläufiges Aus für den „Hygienepranger“ durch Bayerisches Gericht

Mit Urteil zum Download

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in Beschlüssen vom 18. März 2013 der Landeshauptstadt München in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig untersagt, die bei amtlichen Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- bzw. hygienerechtlichen Mängel im Internet auf der hierfür eingerichteten Plattform (www.lgl.bayern.de) zu veröffentlichen.

Münchener Gastronomiebetriebe hatten sich vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die Veröffentlichung der bei Kontrollen festgestellten Mängel zur Wehr gesetzt. Die Beschwerden der Landeshauptstadt München gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München wurdenvom BayVGH in allen Verfahren zurückgewiesen.

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Zutaten tierischen Ursprungs in Lebensmitteln kennzeichnen

vegane gesellschaft deutschland, Vegetarierbund Deutschland und foodwatch legen Gesetzentwurf vor

Viele Lebensmittel enthalten versteckte Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs, die nicht auf der Verpackung angegeben werden müssen. Die vegane gesellschaft deutschland, der Vegetarierbund Deutschland (VEBU) und die Verbraucherorganisation foodwatch haben heute einen Gesetzentwurf für eine Kennzeichnungspflicht vorgelegt. Die drei Organisationen fordern Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf, durch eine Änderung der nationalen Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung Transparenz zu schaffen: Wer tierische Lebensmittel aus ethischen, religiösen oder anderen Gründen ablehnt, soll endlich auch die Möglichkeit dazu bekommen. Mehr als 50.000 Verbraucher haben bereits per Unterschriften-Aktion von Ministerin Aigner eine Gesetzesänderung gefordert, doch bis heute keine Antwort erhalten.

"Es ist nicht hinnehmbar, dass Produkte als 'vegetarisch' oder 'vegan' gelabelt werden dürfen, obwohl sie Zutaten vom Tier enthalten", kritisiert Christian Vagedes, Gründer der veganen gesellschaft deutschland. "Dadurch haben Verbraucher beim Einkauf keine Kontrolle. Wir fordern klare Richtlinien für Lebensmittelhersteller und damit ein Ende der Verbrauchertäuschung."

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Fördermittel für den Herkunftsschutz traditioneller Pommerscher Wurst

Die "Schutzgemeinschaft Pommersche Fleisch- und Wurstwaren" will drei besondere Produkte aus Pommern mit dem besonderen EU-Herkunftsstatus schützen lassen: die Pommersche Leberwurst, Pommersche Schlackwurst und Pommersche Blutwurst. Zur Unterstützung dieser Initiative überreichte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Freitag dem Verein einen Fördermittelbescheid über 30.000 Euro.

"Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land, das in vielen Bereichen über zahlreiche regionale Spezialitäten verfügt. Das gilt besonders für den Landesteil Vorpommern, der ganz eigene Traditionen der Lebensmittelzubereitung hat", so der Minister. "Mich freut es außerordentlich, dass sich die Mitglieder der Schutzgemeinschaft dafür einsetzen, für die Produkte Pommersche Leberwurst, Schlackwurst und Blutwurst das höchste europäische Qualitätsmerkmal, den europaweiten Herkunftsschutz, anzustreben." Die Initiative zur Gründung der Schutzgemeinschaft ist von Fleischern und Fleischverarbeitern aus Vorpommern ausgegangen, die noch diese traditionellen Produkte herstellen.

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Wie steht das mit der Umsatzsteuer bei Partyservice, Schulverpflegung und Imbiss?

„BMF gibt Schreiben zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken heraus“

In den vergangenen Jahren sind mehrere Urteile zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen durch den Europäischen Gerichtshof und den Bundesfinanzhof ergangen. Die daraus resultierenden Konsequenzen der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung gastronomischer Leistungen und des sog. Sozialcaterings sind nunmehr im BMF-Schreiben vom 20. März 2013 (IV D 2 – S 7100/07/10050-06, DOK. 2013/0077777), dargestellt und werden durch eine Vielzahl von Beispielen anschaulich erläutert.

Grundsätzlich gilt: Lieferungen von Lebensmitteln unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Sonstige Leistungen sind von dieser Begünstigung ausgeschlossen, auch wenn ein Teil dieser Leistungen in der Abgabe von Lebensmitteln besteht. Die Komplexität der Zubereitung (Standardspeise oder qualitativ hochwertiges Produkt) ist dabei wie schon in der Vergangenheit für die Frage des Steuersatzes ohne Belang.

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Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller droht foodwatch mit juristischen Schritten

Wegen Kritik am „Regionalitäts-Schwindel“ - Der Schinken für das Traditionsprodukt darf auch aus Honolulu oder Buxtehude kommen

Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller will Kritik der Verbraucherorganisation foodwatch am Regionalitäts-Schummel beim Schwarzwälder Schinken mit juristischen Schritten verbieten. Schwarzwälder Schinken könne "auch aus Timbuktu" kommen - mit dieser Formulierung hatte foodwatch darauf aufmerksam gemacht, dass lediglich einzelne Produktionsschritte im Schwarzwald erfolgen müssen, die Schweine aber überall auf der Welt gehalten und geschlachtet werden dürfen. Der Schinken für den Schwarzwälder Schinken hat in der Regel auch de facto mit dem Schwarzwald nichts zu tun. Die Firma Abraham als Groß-Produzent etwa bezieht Schinken von weit außerhalb des Schwarzwalds und schneidet, verpackt und vertreibt das geräucherte Produkt von Niedersachsen aus - am Ende wird es mit viel Regionalitäts-Werbung als "Schwarzwälder Schinken" verkauft.

 

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Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller geht juristisch gegen Verleumdungen vor

Schwarzwälder Schinken g.g.A. ist eine regionale, traditionelle Spezialität

Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat eine Unterlassungsaufforderung erlassen gegen die sog. „Verbraucherorganisation“ foodwatch, die behauptet, Schwarzwälder Schinken g.g.A. könne aus Timbuktu stammen und darin einen vermeintlichen „Regional-Schwindel“ begründet sieht.

Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller sieht darin eine gezielte Ruf- und Imageschädigung der von seinen Mitgliedern erzeugten regionalen und traditionellen Spezialität.

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Spitzenqualität nur ohne Rework

Bayerische Richter gegen wirtschaftliche Verwertung von Wurstbruch in ausgelobten Qualitätswürsten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit zwei Urteilen vom 12. März 2013 entschieden, dass Fleisch- und Wursterzeugnisse, die unter Verwendung von Bruchware, umgearbeiteter Wurst oder wiederverarbeitetem Brät hergestellt wurden, nicht unter hervorhebenden Hinweisen wie „Delikatess- oder Spitzenqualität“ in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Die Klägerin in dem Verfahren Az. 9 B 09.2135, eine Großmetzgerei aus der Oberpfalz, war mit ihrer Klage gegen einen Bescheid, mit dem ihr untersagt wurde, entsprechend hergestellte Fleischerzeugnisse unter solch hervorhebenden Hinweisen in den Verkehr zu bringen, vor dem Verwaltungsgericht Regensburg unterlegen. In dem Verfahren Az. 9 B 09.2162 hatte das Verwaltungsgericht München auf Antrag eines ortsansässigen Fleischwarenproduzenten festgestellt, dass Brühwurstwaren, die unter Weiterverarbeitung von erhitztem Brät hergestellt werden, ohne Irreführung des Verbrauchers als „Spitzenqualität“ bezeichnet werden dürfen.

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