Politik & Recht

5 Proben in Mecklenburg-Vorpommern positiv auf Pferdefleisch getestet

39 Betriebe sind in Mecklenburg-Vorpommern für die Herstellung von Rindfleischerzeugnisse zugelassen, davon verarbeiten 26 Betriebe Rindfleisch zu Fertigerzeugnissen. In diesen Betrieben wurden die Lieferanten der Rohware, die Unbedenklichkeitserklärungen der Vorlieferanten, die Eigenkontrollergebnisse und die Rückverfolgbarkeit überprüft. „Dabei mussten unsere Kontrolleure feststellen, dass Erklärungen „frei von Pferdefleisch“ nicht zuverlässig vertraut werden kann“, konstatierte Verbraucherschutzminister Dr. Till Backhaus. Entscheidend sind Wareneingangskontrollen im Rahmen der Eigenkontrolle. Betriebe, die keine oder unzureichende Eigenkontrollproben nachweisen können, werden amtlich beprobt.

Im Zusammenhang mit nicht deklariertem Pferdefleisch sind in den vergangenen Tagen im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei LALLF 13 Proben eingegangen, es liegen bisher 11 Ergebnisse vor. In 5 Proben konnte Pferde-DNA nachgewiesen werden, davon sind 3 Unternehmen betroffen. Dazu gehört die Fa. Edeka Valluhn, die Fa. SGS Geniesser Service Laage-Konskamp mit Zulieferern aus Luxemburg und den Niederlanden sowie ein Unternehmen aus dem Landkreis Rostock.

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Neue Internetseite nennt betroffene Produkte

Falsch deklarierte Waren mit Pferdefleisch

Wer als Verbraucher wissen will, ob in seiner Kühltruhe oder im Kühlschrank möglicherweise falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch lagern, findet unter der neuen Internetseite www.pferdefleisch-rueckrufe.dedie gebündelten Informationen der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer.

Auf der regelmäßig aktualisierten Webseite finden Verbraucher eine Übersicht der von Herstellern und Handelsunternehmen zurückgerufenen Produkte. Nach Auskunft des Lebensmittelhandels können Verbraucherinnen und Verbraucher die betroffenen Waren zurückbringen und erhalten ihr Geld zurück.

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BLL zu Pferdefleisch in Tiefkühlfertiggerichten

Lebensmittelwirtschaft verurteilt Falschdeklaration als Verbrauchertäuschung

Im Zusammenhang mit dem Fund von Pferdefleischanteilen in Tiefkühlfertiggerichten, bei denen als Zutat ausschließlich Rindfleisch deklariert war, hat am 15. Februar der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) darauf hinverwiesen, dass es sich hierbei um einen klaren Fall einer Falschdeklaration und damit einer Verbrauchertäuschung handelt. "Wenn Pferdefleisch als Zutat verwendet wird, ist daran nichts auszusetzen, es muss aber auch ausdrücklich gekennzeichnet werden", erklärt Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. Es muss unverzüglich aufgeklärt werden, an welcher Stelle der Lieferkette es zu der kriminellen Umdeklarierung von Pferdefleisch auf Rindfleisch gekommen ist, die in keiner Weise hinnehmbar ist und sanktioniert werden muss. "Es ist nicht akzeptabel, dass einzelne Kriminelle die gesamte Lebensmittelbranche in Verruf bringen", betont Minhoff.

Der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft begrüßt die angelaufenen behördlichen Maßnahmen zur zügigen Ermittlung der Ursachen. "Es liegt auch im eigenen Interesse der Lebensmittelwirtschaft zum Schutz ihrer Marken und zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit die Qualität und Sicherheit ihrer Rohstoffe sicher zu stellen und kriminelle Elemente vom Markt auszuschließen", erläutert der BLL-Hauptgeschäftsführer. Der BLL sieht darin allerdings keine grundsätzliche Infragestellung des bestehenden engmaschigen und gut funktionierenden Kontrollsystems in Deutschland.

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foodwatch zu Pferdefleisch

Frage nach langsamen Reaktionen

Zum Skandal um falsch deklariertes Pferdefleisch erklärt Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch am 13. Februar 2013:

"Spätestens seit dem 31. Januar wissen Bund und Länder, dass ein französischer Hersteller den Verbrauchern billiges Pferdefleisch als teures Rindfleisch unterjubelt. Auch der Lebensmitteleinzelhandel dürfte seitdem informiert sein. Der Betrug ist also lange bekannt.

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Kaiser's Tengelmann sieht Anfangsverdacht bestätigt

Im Zusammenhang mit dem Pferdefleischskandal in Großbritannien und Irland hat die Kaiser's Tengelmann GmbH bereits am Mittwoch, dem 6. Februar 2013, im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes die A&P-Tiefkühl-Lasagne aus dem Verkauf genommen. "Von unserem Lieferanten wurden wir am 6. dieses Monats darauf hingewiesen, dass womöglich Pferdefleisch in der Lasagne verarbeitet worden sein könnte. Aus diesem Grunde haben wir sofort reagiert und das Produkt aus dem Verkauf genommen", sagt Raimund Luig, Sprecher der Geschäftsführung der Kaiser's Tengelmann GmbH. Am 14. Februar 2013 hat der französische Hersteller Comigel seine Kunden nunmehr offiziell informiert, dass die von ihm hergestellten Fertiggerichte in unabhängigen Laboren getestet wurden und durchgängig Anteile von Pferdefleisch enthalten. Von daher ist davon auszugehen, dass auch die A&P-Lasagne Pferdefleisch enthalten hat, obwohl Kaiser's Tengelmann selbst noch nicht über eigene Testergebnisse verfügt. "Seit gestern Abend wissen wir vom Hersteller selbst, dass unser Anfangsverdacht richtig war, und ich bin sehr froh, dass wir zum Schutz unserer Kunden das Produkt sofort nach Bekanntwerden des Verdachts aus allen Filialen genommen haben", so Luig weiter.

"Wir fühlen uns von unserem Lieferanten getäuscht und betrogen. In einer Lasagne mit Rindfleischbolognese sollte auch ausschließlich Rind zu finden sein", erklärt Luig. "Wir werden hier auf jeden Fall Schadensersatzansprüche geltend machen." Auch den Umgang der Behörden mit dem Thema kritisiert Kaiser's Tengelmann. "Es hat viel zu lange gedauert, bis durch die installierten behördlichen Warnsysteme klar wurde, dass auch Deutschland betroffen ist", so Luig.

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Die EU reagiert auf Pferdefleischskandal

Kommission und EU-Staaten beschließen am 15. Februar umfassende Tests

Umfassende Tests von Fleischprodukten: im Betrugsskandal um nicht gekennzeichnetes Pferdefleisch in Lebensmitteln greift die EU-Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten entschlossen durch.

Die EU-Staaten folgten damit am 15. Februar bei einer Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit dem Vorschlag der Europäischen Kommission, Lebensmittel europaweit sowohl auf die Präsenz von nicht gekennzeichnetem Pferdefleisch als auch auf eventuelle Rückstände des Medikaments Phenylbutazon zu testen. Die Untersuchungen werden von der Europäischen Kommission konfinanziert und starten sofort. Sie werden zunächst einen Monat dauern, können aber um weitere zwei Monate verlängert werden.

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Der feine Unterschied zwischen getäuscht und enttäuscht

Zum Portal Lebensmittelklarheit.de: Lebensmittelwirtschaft bereit für Diskussion - aber nicht anhand konkreter Marken

Anlässlich der Diskussion um die Auswertung des Portals Lebensmittelklarheit.de stellt der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) klar, dass die Lebensmittelwirtschaft von Anfang an das Ziel des Portals, die Förderung eines fairen und sachlichen Meinungsaustauschs zwischen Verbrauchern und Wirtschaft, unterstützt hat. Befürwortet wird außerdem eine sachliche, objektive Erläuterung der geltenden Kennzeichnungs- und Aufmachungsvorgaben einschließlich aktueller Fragestellungen im Informationsteil. "Die Lebensmittelwirtschaft verweigert sich nicht einer Diskussion über kennzeichnungspolitische Fragestellungen, diese kann und darf aber nicht am Beispiel einzelner Marken oder Produkte erfolgen, die dem geltenden Recht entsprechen", betont BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. Es ist nicht akzeptabel, dass einzelne Marken als Exempel vorgeführt und im Wettbewerb beschädigt werden, nur um eine kennzeichnungspolitische Diskussion auszulösen.

Bei Lebensmittelklarheit.de muss juristisch zwischen Täuschung und Enttäuschung unterschieden werden. Wer täuscht, handelt illegal. Im Portal geht es aber um eine enttäuschte Erwartung individueller Verbrauchervorstellungen trotz einer rechtmäßigen Produktaufmachung. Wenn sich ein Unternehmen an die vom Gesetzgeber geschaffenen rechtlichen Spielregeln hält, darf ihm nicht auf einem staatlich geförderten Portal der Vorwurf einer unlauteren Täuschungshandlung gemacht werden. Genau dieses wird aber vom Portal suggeriert. Selbstverständlich können enttäuschte Verbrauchererwartungen auch zu einer freiwilligen Änderung der Produktaufmachung durch den Anbieter führen. Dies obliegt aber der individuellen Entscheidung des Unternehmens. "Hersteller wollen ihre Produkte verkaufen. Deshalb ist es Grundlage unternehmerischen Handelns auf Kritik und Wünsche der Kunden zu reagieren", stellt der BLL-Hauptgeschäftsführer klar. Die große Mehrheit der Verbraucher sucht ohnehin den direkten Dialog mit der Lebensmittelwirtschaft. Die Unternehmen nutzen tagtäglich zahlreiche Informationskanäle wie Telefon-Hotlines, Internetseiten, persönliche Kundenkontakte, Tage der offenen Tür und Social Media zur intensiven Kundeninformation und zum direkten Austausch mit dem Kunden.

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Studie zeigt verunsicherte Verbraucher bei Lebensmitteln

Verbraucher verstehen Lebensmittelangaben nicht und fühlen sich getäuscht

 

Wellness-Wasser, knusprige Ente oder Apfelkuchen aus der Region: Oft stellen Verpackungen Lebensmittel besser dar, als sie in Wirklichkeit sind – und die meisten Verbraucher fühlen sich davon getäuscht. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Auftrag gegeben hat. Demnach haben 72 Prozent der Befragten das Gefühl, dass bei den Angaben auf Lebensmitteln viel getrickst wird. Weniger als die Hälfte der Verbraucher findet die Kennzeichnung überhaupt verständlich.

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"Fleischatlas" stellt globale Auswirkungen des steigenden Fleischkonsums dar

Heinrich-Böll-Stiftung und BUND fordern Kehrtwende in der Agrarpolitik

 

Im Durchschnitt isst jeder Deutsche in seinem Leben 1094 Tiere, verteilt auf vier Rinder, vier Schafe, 12 Gänse, 37 Enten, 46 Schweine, 46 Puten und 945 Hühner. Mit einem jährlichen Fleischverzehr von rund 60 Kilogramm essen die Deutschen doppelt so viel Fleisch wie die Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern.

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Putenhalter fordern EU-weit einheitliche Regelungen

"Wer Tierschutz ernst nimmt, denkt über Grenzen hinaus"

Für EU-weit einheitliche verbindliche Regelungen zur Putenhaltung macht sich der im Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) organisierte Verband Deutscher Putenerzeuger (VDP) stark. "Wer Tierschutz ernst nimmt, muss über die Grenzen Deutschlands hinaus denken", fordert VDP-Vorsitzender und ZDG-Vizepräsident Thomas Storck die Bundespolitik auf, sich in Brüssel für europäische Rechtsvorgaben zur Putenhaltung einzusetzen. Storck reagiert damit auf Forderungen nach bundeseinheitlichen Vorschriften für die Putenhaltung, die bei der Agrarministerkonferenz der Bundesländer in der vergangenen Woche laut geworden waren.

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Erste Studienergebnisse zur Lebensmittelverschwendung in Bayern vorgestellt

Die bayerischen Verbraucher werfen weniger Lebensmittel weg als der Bundesdurchschnitt. Mit durchschnittlich 65 kg an weggeworfenen Lebensmitteln pro Kopf und Jahr liegen die Bayern deutlich unter dem bundesweiten Wert von 82 kg. Das ist das erste Ergebnis einer Studie zur Lebensmittelverschwendung in Bayern, die der bayerische Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Helmut Brunner, heute in Kulmbach vorstellt. Die komplette Studie wird im Frühjahr 2013 veröffentlicht.

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