Gericht: Landwirt braucht Erlaubnis zum Transport eigener Tiere
Ein Landwirt darf Tiertransporte von mehr als 65 km im Straßenverkehr nur dann durchführen, wenn er an einer entsprechenden Schulung teilgenommen und die sich anschließende Prüfung bestanden hat. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Koblenz.