Vogelgrippe breitet sich aus – Geflügelhalter zur erhöhten Vorsicht aufgerufen

Vogelgrippe in Brandenburg – Geflügelbetriebe sollen Biosicherheitsmaßnahmen prüfen

In Brandenburg wurde in einem großen Geflügelbetrieb im Landkreis Märkisch-Oderland die hochpathogene Vogelgrippe (HPAI) festgestellt. Rund 130.000 Tiere mussten gekeult werden. Nach Angaben der Behörden sind inzwischen auch Wildvögel betroffen, was auf eine zunehmende Verbreitung des Virus hinweist. Für Menschen besteht nach aktuellem Kenntnisstand keine gesundheitliche Gefahr.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft die aktuelle Situation als ernst, aber beherrschbar ein. Geflügelhalterinnen und -halter werden gebeten, ihre bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zu verstärken, um Einschleppungen zu verhindern.

Empfohlene Maßnahmen für Geflügelbetriebe:

  • Stallpflicht in betroffenen Regionen konsequent umsetzen
  • Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln strikt vermeiden
  • Desinfektionswannen, Schutzkleidung und Fahrzeugreinigung regelmäßig kontrollieren
  • Verendete Tiere unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt melden
  • Lieferanten und Besucherströme dokumentieren und minimieren

Landwirtschaftliche Betriebe außerhalb der betroffenen Zone sollten sich ebenfalls vorbereiten: Ein stabiler Hygienestatus und ein funktionierendes Notfallkonzept sind entscheidend, um Betriebsunterbrechungen und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Besonders in Zeiten mit verstärktem Wildvogelzug bleibt die Gefahr von Einschleppungen bestehen.

Die Behörden weisen darauf hin, dass der aktuelle Virusstamm ausschließlich Geflügel betrifft und keine Gefahr für Verbraucher oder die öffentliche Gesundheit darstellt. Der Verzehr von ordnungsgemäß erhitztem Geflügelfleisch und Eiern ist weiterhin sicher.

Die Redaktion von fleischbranche.de bittet alle Geflügelhalter, Ruhe zu bewahren und die offiziellen Handlungsempfehlungen der Veterinärbehörden sorgfältig umzusetzen. Ein besonnenes Vorgehen schützt nicht nur die eigenen Bestände, sondern auch die gesamte Branche.

Diese Mitteilung dient der sachlichen Information der Geflügelwirtschaft. Sie ersetzt keine amtliche Anordnung oder veterinärrechtliche Mitteilung.

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