Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Wursthersteller
An den Absprachen waren die folgenden Unternehmen beteiligt (in Klammer sind gegebenenfalls die hinter den Unternehmen stehenden Konzerne benannt):
An den Absprachen waren die folgenden Unternehmen beteiligt (in Klammer sind gegebenenfalls die hinter den Unternehmen stehenden Konzerne benannt):
Im Kartellverfahren wegen unerlaubter Preiskoordinierung in der deutschen Wurstwarenindustrie hat das Bundeskartellamt gegen das deutsche Bell-Tochterunternehmen ein Bussgeld in Höhe von rund 100 Mio Euro verhängt. Bell nimmt die Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Kenntnis, weist aber die zugrunde liegenden Vorwürfe entschieden zurück.
Die mittelständischen Wurstwarenhersteller reagieren damit auf den heute zugestellten Bescheid des Bundeskartellamts, der das Unternehmen zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt. Der Geldstrafe waren Ermittlungen gegen insgesamt 21 Unternehmen aus der Wurstbranche vorausgegangen, denen das Bundeskartellamt illegale Preisabsprachen vorwirft. „Wir waren an keinen Absprachen mit Konkurrenten beteiligt, die das Ziel verfolgten, illegal Preise zu manipulieren“, erklärt Firmenchef Hans-Ewald Reinert, der das Unternehmen in der dritten Generation führt. „Wir wollen deshalb im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens vor einem unparteiischen Gericht, die Vorwürfe gegen uns und die Rechtmäßigkeit des verhängten Bußgeldes prüfen lassen.“
Der regionale Schlachthof Fuchs verarbeitet 17.000 Rinder und 8.000 Schweine im Jahr. Die Simon-Fleisch-Gruppe aus Wittlich in Rheinland-Pfalz war mit dem Wunsch an VION herangetreten, die Anteile an dem Unternehmen Fuchs zu übernehmen. Simon-Fleisch möchte in Prüm vor allem die Rinderkapazitäten nutzen. Durch die regionale Nähe beider Unternehmen ergeben sich auch für die Rohstofflieferanten und Kunden der Schlachtunternehmen logistische Vorteile und Synergien. Für VION hatte die Beteiligung keine strategische Größe.
Seit der Durchsuchung von Staatsanwaltschaft, Polizei und Zoll am Dienstag dieser Woche haben zwei voneinander unabhängige Begutachtungen anerkannter Experten dem Betrieb die Möglichkeit zur sofortigen Wiederaufnahme der Produktion attestiert. Diese Expertisen lagen dem Ministerium vor, das dennoch am späten Donnerstagabend entschied, zusätzlich einen weiteren Gutachter zu beauftragen. Zuvor hatten mehrere amtliche Tierärzte aus unterschiedlichen Kreisen Schleswig-Holsteins nach einer Kontrolle und Betriebsbegehung ihre Unbedenklich für die sofortige Produktionsaufnahme erklärt.
In der heute durchgeführten Probeschlachtung waren mehrere von der zuständigen Behörde beauftragte externe Gutachter vor Ort, um sich ein unabhängiges Bild zu machen. Obwohl alle Gutachter dem Betrieb die Eignung für die rechtlich konforme Arbeit bestätigten, hat der Kreis Segeberg auf Anordnung des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministeriums seine Ordnungsverfügung auf Untersagung der Produktion bisher nicht aufgehoben. VION hat daraufhin ein Eilrechtsverfahren vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig eingeleitet.
„Mehrere Gutachten und Tierärzte haben nach der Durchsuchung amtlich bestätigt, dass auf dem Schlachthof in Bad Bramstedt ordentlich gearbeitet wurde und auch künftig ordnungsgemäß gearbeitet werden kann. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Agrarministerium immer weitere Gutachten anfordert und die Wiederaufnahme der Produktion hinauszögert. Das ist unverhältnismäßig. Hier werden verantwortungslos mehr als 300 Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt, die gesamte Belegschaft ist verunsichert.
Auch verstärkte Anstrengungen, im Export zusätzliche Aufträge zu generieren, konnten die entstandenen Vermarktungslücken nicht schließen. Außerdem gab es auf der Seite der Rohstofflieferanten Rückgänge: aus dem niederländischen Grenzgebiet fielen in den vergangenen Jahren mehr als 6.000 Schweine pro Woche aus.
Das MELUR hat die zuständige Veterinärbehörde des Kreises Segeberg unter anderem aufgefordert, die Tötungsanlage von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Das betrifft zum einen die technische Ausstattung und zum anderen die Funktionsfähigkeit in den tatsächlichen Betriebsabläufen. Am Montag, den 3. März, hat ein Gutachter die technisch-konstruktive Eignung der Anlage überprüft und zu diesem Zeitpunkt (3. März) als grundsätzlich geeignet eingestuft. Daraufhin wurde vom zuständigen Kreis am Dienstag ein begrenzter Probebetrieb angeordnet, um die Anlage unter realen Betriebsabläufen begutachten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Probebetriebs für wenige Stunden am Dienstag müssen durch den Gutachter ausgewertet, von der Kreisveterinärbehörde bewertet und von der Fachaufsicht überprüft werden.
Die Mitarbeiterzahl in der Unternehmensgruppe blieb weitgehend unverändert: rund 8.000 direkt und indirekt Beschäftigte arbeiten an den insgesamt sieben deutschen und einem dänischen Produktionsstandort sowie im nationalen und internationalen Vertrieb. Die Sperrung zahlreicher Betriebe auf dem russischen Markt hatte auch Auswirkungen auf den Export der Branche und damit auch die Geschäftsentwicklung bei Tönnies. Die Mehrschlachtungen wurden vor allem im Inland vermarktet, was den Exportanteil der Unternehmensgruppe von 54 Prozent in 2012 wieder auf rund 50 Prozent zurückgehen ließ. Trotzdem bleibt der Export ein wichtiger Wachstumstreiber des Unternehmens.