Bundesrat stellt Tierhaltungskennzeichnung in Frage
Bundesrat stellt Tierhaltungskennzeichnung in Frage – Fleischbranche warnt vor Rechtsunsicherheit
Berlin, Juli 2025 – Der Bundesrat hat überraschend empfohlen, das bestehende Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung vollständig aufzuheben. In einem entsprechenden Beschluss fordert der Agrarausschuss, das Kennzeichnungsgesetz für Tierhaltungsformen ersatzlos zu streichen.
Begründet wird dies mit gravierenden Schwächen des Gesetzes und einem unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand – insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeiter und den Handel. Die Kritik richtet sich auch gegen die eingeschränkte Anwendbarkeit des Gesetzes: Es gilt bislang nur für Frischfleisch von Mastschweinen, nicht jedoch für andere Tierarten, verarbeitete Produkte oder Importware.
Branche warnt vor Vertrauensverlust und Planungsstopp
Fleischerzeuger, Verbände und Verarbeiter reagieren mit Unverständnis und Sorge auf den Vorstoß. Viele Unternehmen hatten sich bereits auf die verpflichtende Haltungskennzeichnung eingestellt, in ihre Prozesse investiert und Marketingmaßnahmen vorbereitet. Eine vollständige Abschaffung würde die ohnehin angespannte Lage zusätzlich verschärfen.
„Wenn wir Transparenz für Verbraucher wollen, brauchen wir verbindliche, praktikable Regeln – keine Rückschritte in der Kennzeichnungspolitik.“
Folgen für die Praxis
- Hohe Rechtsunsicherheit bei Betrieben, die bereits investiert haben
- Stopp bei Umbau- und Fördermaßnahmen
- Wettbewerbsverzerrung durch fehlende Kennzeichnungspflicht für Importware
- Schwächung von Tierwohl-Initiativen und Verbrauchervertrauen
Ausblick
Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, dem Vorschlag des Bundesrats zu folgen. Ob die Tierhaltungskennzeichnung weiterentwickelt, angepasst oder gänzlich abgeschafft wird, ist derzeit offen. Für die Fleischbranche bleibt damit ein zentrales Thema ungeklärt – mit erheblichen Auswirkungen auf Vermarktung, Finanzierung und gesellschaftliche Akzeptanz.
